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   BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 413/84   

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https://dejure.org/1985,6794
BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 413/84 (https://dejure.org/1985,6794)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1985 - 5 AZR 413/84 (https://dejure.org/1985,6794)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1985 - 5 AZR 413/84 (https://dejure.org/1985,6794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenpfleger-Ausbildung in Bayern und Berufsbildungsgesetz - Zuständigkeit des Arbeitsgerichts - Ausbildungsverhältnis nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes - Berufsbildung in den Heilberufen und Heilhilfsberufen - Anwendung des Tarifvertrags zur Regelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 556/75

    Ausbildungsverhältnis: Ausgestaltung der schulischen Ausbildung für

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 413/84
    Dies bedeutet aber nur, daß bundesgesetzliche Vorschriften dem Berufsbildungsgesetz dann vorgehen, wenn und soweit sie zu diesem in Widerspruch stehen; im übrigen gilt auch für das Berufsausbildungsverhältnis in den Heil- und Heilhilfsberufen das Berufsbildungsgesetz (BAG 28, 269, 272, 273 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 1 a und b der Gründe; BAG 33, 213, 217 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).

    Auf ein solches Ausbildungsverhältnis findet dann das Berufsbildungsgesetz Anwendung (BAG 28, 269, 272 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 1 a der Gründe; BAG 33, 213, 217 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; BAG Urteil vom 12. September 1979 - 5 AZR 733/77 - AP Nr. 2 zu § 14 BBiG).

    Wenn die Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlich ausgestalteten Schulverhältnis durchgeführt wird, findet das Berufsbildungsgesetz demnach keine Anwendung (vgl. BAG 28, 269, 274 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 1 c der Gründe; BAG 33, 213, 217 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 545/78

    Berufsbildung - Ausbildungsvergütung - Krankenschwester - Schwesternschülerin -

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 413/84
    Dies bedeutet aber nur, daß bundesgesetzliche Vorschriften dem Berufsbildungsgesetz dann vorgehen, wenn und soweit sie zu diesem in Widerspruch stehen; im übrigen gilt auch für das Berufsausbildungsverhältnis in den Heil- und Heilhilfsberufen das Berufsbildungsgesetz (BAG 28, 269, 272, 273 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 1 a und b der Gründe; BAG 33, 213, 217 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).

    Auf ein solches Ausbildungsverhältnis findet dann das Berufsbildungsgesetz Anwendung (BAG 28, 269, 272 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 1 a der Gründe; BAG 33, 213, 217 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; BAG Urteil vom 12. September 1979 - 5 AZR 733/77 - AP Nr. 2 zu § 14 BBiG).

    Wenn die Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlich ausgestalteten Schulverhältnis durchgeführt wird, findet das Berufsbildungsgesetz demnach keine Anwendung (vgl. BAG 28, 269, 274 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 1 c der Gründe; BAG 33, 213, 217 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).

  • BAG, 12.09.1979 - 5 AZR 733/77

    Berufsausbildungsverhältnis - Auszubildender - Ablauf der Ausbildungszeit -

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 413/84
    Auf ein solches Ausbildungsverhältnis findet dann das Berufsbildungsgesetz Anwendung (BAG 28, 269, 272 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis, zu I 1 a der Gründe; BAG 33, 213, 217 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; BAG Urteil vom 12. September 1979 - 5 AZR 733/77 - AP Nr. 2 zu § 14 BBiG).
  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 519/82

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Mitgliedschaft in einem Ausbildungspersonalrat,

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 413/84
    Sie gilt hingegen nicht für Rechtsstreitigkeiten, die von dem Auszubildenden eingeleitet werden; hierfür sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG die Arbeitsgerichte ausschließlich zuständig (vgl. für den gleichlautenden § 9 Abs. 4 BPersVG BAG Urteil vom 23. August 1984 - 6 AZR 519/82 - AP Nr. 1 zu § 9 BPersVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; a.A. Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Art. 9 Rz 34; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 9 Rz 28, die jeweils im Hinblick auf Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 BayPVG bzw. § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG von einer umfassenden Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ausgehen).
  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 290/02

    Öffentlicher Dienst - Auszubildende - Heilerziehungspfleger

    Sie stellt darauf ab, ob der praktische Ausbildungsteil den theoretischen Ausbildungsteil überwiegt (vgl. BAG 16. Dezember 1976 - 3 AZR 556/75 - BAGE 28, 269; 14. August 1985 - 5 AZR 413/84 -).
  • VGH Bayern, 18.07.1991 - 17 P 91.1181
    Der Senat hält damit an seiner bereits im Beschluß vom 28. April 1982 (VGH n.F. 35, 70) geäußerten Rechtsauffassung fest, die im übrigen mit derjenigen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 14. August 1985 - Az. 5 AZR 413/84 - im Einklang steht.
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